Corona-News !

Folgende Regeln gelten für die Nutzung der Tennisanlage der SGA Alemannia Kleinlüder:

Nachfolgende Durchführungsbestimmungen basieren auf den gesetzlichen Bestimmungen der Stufe II der hessischen Landesverordnung vom 31.05.2021 und sind unbedingt einzuhalten. Die Vorgaben richten sich an die Vereine sowie deren Mitglieder und Besucher und können vom Hessischen Tennis-Verband (HTV) jederzeit aktualisiert werden.

CORONA-BEAUFTRAGTE(R)

Jeder Verein sollte einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorgaben benennen. Der Corona-Beauftragte
des Vereins ist die Anlaufstelle für alle Fragen der Mitglieder. Am jeweiligen Wettspieltag kann er die Zuständigkeit für die Umsetzung und Durchsetzung auf den Mannschaftsführer der Heimmannschaft delegieren. Die benannte Person entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten sofort und allein.

KRANKHEITSSYMPTOME
Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie die Tennisanlage nicht betreten:

  1. Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
  2. Erhöhte Körpertemperatur/Fieber (über 38° Celsius)
  3. Durchfall
  4. Geruchs- oder Geschmacksverlust
  5. Kontakt zu Personen innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-
    Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde

HYGIENEVORSCHRIFTEN

  1. Tragen einer Maske außerhalb des Platzes & in allen Räumlichkeiten
  2. Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m
  3. Nießen/Husten in Armbeuge
  4. regelmäßiges Händewaschen / Händedesinfektion,

ABSTAND AUF DER TENNISANLAGE
Die Spielerbänke auf den Plätzen müssen in einem Abstand von mindestens 1,50 m auseinander stehen.
Der Heimverein sorgt für den gesamten Ablauf des Wettspielbetriebs für ausreichend Bereiche auf der Platzanlage,
die eine Wahrung der Abstandsregeln zu jeder Zeit ermöglichen.

UMKLEIDEN & DUSCHEN
Die Umkleiden & Duschräume sind grundsätzlich geöffnet. Die Mannschaften müssen die Räumlichkeiten einzeln
betreten (max. 10 Personen gleichzeitig). Die Durchmischung verschiedener Teams muss vermieden werden!

REGENUNTERBRECHUNG
Vereins- und Versammlungsräume dürfen zum Unterstellen genutzt werden. Die Kontaktbeschränkungen für den
öffentlichen Raum (§ 1 Abs. 1) sind einzuhalten. Die Gastronomie darf ebenfalls zum Unterstellen benutzt werden. Hier gelten wiederum die aktuell geltenden Regeln für den Betrieb in Restaurants. Nach Möglichkeit ist der Weg zum PKW aufzusuchen.

BEWIRTUNG, ZUSCHAUER, KONTAKTDATENERFASSUNG
TeilnehmerInnen eines Wettspiels werden über den Spielbericht erfasst. Folgende Kontaktdaten von Zuschauern und Gästen sind vom Verein – möglichst elektronisch – zu erfassen (z.B. Luca-App): Name, Anschrift, Telefonnummer. Diese Angaben dienen ausschließlich zur möglichen Nachverfolgung von Infektionen!
Bitte unterstützen Sie Vereine und Ehrenamtler bei der Einhaltung der geltenden Bestimmungen!
Nachfolgende Durchführungsbestimmungen basieren auf den gesetzlichen Bestimmungen der Stufe II der hessischen Landesverordnung vom 31.05.2021 und sind unbedingt einzuhalten. Die Vorgaben richten sich an die Vereine sowie deren Mitglieder und Besucher und können vom Hessischen Tennis-Verband (HTV) jederzeit aktualisiert werden.

Außengastronomie:
• Negativnachweis empfohlen
• Mindestabstand der Tische 1.5 m
• Sitzplatzpflicht
• max. 10 Personen an einem Tisch
• Aufnahme der Kontaktdaten

Innengastronomie:
• Negativnachweis verpflichtend
• Mindestabstand der Tische 1.5 m
• Sitzplatzpflicht
• max. 10 Personen an einem Tisch
• Aufnahme der Kontaktdaten

Zuschauer im Freien:
• max. 200 Personen (Geimpfte/Genesene werden nicht mitgerechnet)
• Negativnachweis empfohlen
• Mindestabstand 1.5 m
• Kontaktdatenerfassung (z.B. Luca-App)
• Aushänge zu Hygienemaßnahmen

Zuschauer im Innenraum:
• max. 100 Personen (Geimpfte/Genesene werden nicht mitgerechnet)
• Negativnachweis verpflichtend
• Mindestabstand 1.5 m
• Kontaktdatenerfassung (z.B. Luca-App)
• Aushänge zu Hygienemaßnahmen